Gefühlte Wirksamkeit von Verkehrssicherheitsmaßnahmen
In dieser Untersuchung wurden 1000 junge Verkehrsteilnehmer nach Ihrer subjektiven Einschätzung der Wirksamkeit verschiedener Maßnahmen gefragt (so genannte „Gefühlte Wirksamkeit“). Diese Laien-Einschätzung ist entscheidend für die tatsächliche Wirksamkeit von Maßnahmen („objektive Wirksamkeit“), da von Verkehrsteilnehmern vornehmlich solche Maßnahmen genutzt bzw. akzeptiert werden, die auch als effektiv eingeschätzt werden.
In der Studie wurde nach Maßnahmen gefragt, welche in der Öffentlichkeit intensiv diskutiert werden oder in anderen Ländern bereits umgesetzt wurden. Es ist wichtig zu verstehen, dass diese Interventionen nicht etwa eine Forderung der Unfallforschung Greifswald darstellen oder in Ihrer Wirksamkeit zweifelsfrei nachgewiesen wurden. Nein, es handelt sich vielmehr um Interventionen, die bekannt sind und kontrovers diskutiert werden. Dazu gehören:
• Tempolimit 130 km/h auf Autobahnen (z.B. in Bremen)
• Tempolimit 80 km/h auf Landstrassen
• spezielle Tempolimits für Fahranfänger (z.B. in Australien)
• alkoholgekoppelte Wegfahrsperren (z.B. in Schweden)
• vollständiges Alkoholverbot für Fahranfänger (seit 2007 in Deutschland)
• vollständiges Alkoholverbot für alle Fahrer
• elektronische Fahrerassistenzsysteme, Airbags, Gurtstraffer u.a.
• verpflichtende Fahrersicherheitstrainings
• Leistungstests für Fahrer ab 65 Jahren
• u.v.m.
Mithilfe umfangreicher statistischer Testverfahren konnte gezeigt werden, dass alle Alkohol-bezogenen Maßnahmen quasi en bloc beantwortet werden, obwohl beispielsweise ein nachweislich, objektiver Unterschied zwischen „Alkoholverbot für Alle“ und „Alkoholverbot nur für Fahranfänger“ besteht. Ähnlich wurden alle Tempolimit-bezogenen Fragen en bloc identisch beantwortet. Dies belegt nicht nur eine limitierte Beurteilungsfähigkeit von Laienpersonen, sondern insbesondere eine starke emotionale Komponente bei der Beurteilung. Generell wurden Alkohol-bezogene Maßnahme als am stärksten wirksam eingeschätzt und Tempolimit-bezogene Maßnahmen am schlechtesten eingeschätzt. Auch dies erscheint im Licht der eigenen wie auch anderer Untersuchungen als Fehleinschätzung, da überhöhte bzw. unangepasste Geschwindigkeit mit Abstand die häufigste Unfallursache ist. Demgegenüber ist das Fahren unter Alkoholeinfluss, gleichwohl in den Medien oft anders dargestellt, keine häufige Unfallursache. In der Konsequenz ergibt sich, dass primär solche Interventionen gefordert werden müssen, welche unabhängig von der subjektiven Einschätzung sind (versteckte Maßnahmen). Die sehr gute Beurteilung von Alkohol-bezogenen Interventionen lässt eine breite Akzeptanz des Alkoholverbots vermuten. Im Umkehrschluss scheint es, als ob den wenigen Fahrern, die trotzdem alkoholisiert fahren, nicht mit Aufklärung sondern mit verstärkten, versteckten Kontrollen beizukommen ist.